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Sozialhilferechtliche Beschäftigungsverhältnisse: zwischen Subsidiarität, Gegenleistung und Zumutbarkeit

Av: Medverkande: Materialtyp: ArtikelUtgivningsinformation: Zürich/St. Gallen Dike Verlag AG 2021Innehållstyp:
  • text
Medietyp:
  • computer
Bärartyp:
  • online resource
ISBN:
  • 9783039290116
Ämnen: Onlineresurser: Sammanfattning: Die Arbeit in einem sozialhilferechtlichen Beschäftigungsprogramm kann eine Voraussetzung sein, um Leistungen der Sozialhilfe und der Nothilfe (Art. 12 BV) zu erhalten. Diese Dissertation untersucht, inwiefern diese Anspruchsvoraussetzung für die Leistungen der subsidiären sozialstaatlichen Sicherungssysteme mit dem Völker- und Verfassungsrecht vereinbar ist und ob sich Vorgaben zur zumutbaren Ausgestaltung dieser Arbeitsbeziehungen finden lassen. Die Autorin klärt, in welchen Bereichen die bisher kaum beleuchtete schweizerische Praxis diesen Vorgaben entspricht und in welchen nicht. Sie formuliert entsprechende Empfehlungen zuhanden der involvierten Akteur_innen in der Rechtsetzung und -anwendung. Die Arbeit bedient sich juristischer Methoden, greift aber auch auf empirisch erhobene Daten zur Praxis der Kantone zurück, um die Analyse auf die Rechtswirklichkeit stützen zu können.
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Die Arbeit in einem sozialhilferechtlichen Beschäftigungsprogramm kann eine Voraussetzung sein, um Leistungen der Sozialhilfe und der Nothilfe (Art. 12 BV) zu erhalten. Diese Dissertation untersucht, inwiefern diese Anspruchsvoraussetzung für die Leistungen der subsidiären sozialstaatlichen Sicherungssysteme mit dem Völker- und Verfassungsrecht vereinbar ist und ob sich Vorgaben zur zumutbaren Ausgestaltung dieser Arbeitsbeziehungen finden lassen. Die Autorin klärt, in welchen Bereichen die bisher kaum beleuchtete schweizerische Praxis diesen Vorgaben entspricht und in welchen nicht. Sie formuliert entsprechende Empfehlungen zuhanden der involvierten Akteur_innen in der Rechtsetzung und -anwendung. Die Arbeit bedient sich juristischer Methoden, greift aber auch auf empirisch erhobene Daten zur Praxis der Kantone zurück, um die Analyse auf die Rechtswirklichkeit stützen zu können.

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